Allgemeine Geschäfts bedingungen der Firma eventura

§1 Geltungsbereich


Für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und der Firma Eventura, Marktweg 43, 47608 Geldern, (nachfolgend Eventura genannt) vertreten durch ihren Geschäftsführer Stephan Hermsen, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Eventura ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.


§2 Allgemeines


§2.1 ANGEBOTE

Alle Angebote von Eventura sind freibleibend bis zum Festabschluss; ein gültiger Mietvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Eventura zustande. Der Abschluss eines Mietvertrages sowie Änderungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Inhalt und Umfang des Mietvertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Angebotsunterlagen, etwaige Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen, Homepage oder sonstigen Dokumentationen von Eventura sind rechtlich unbeachtlich, entsprechende Haftung gegenüber Kunden resultiert hieraus nicht. Insbesondere sind diese Unterlagen nicht als Angebot im Rechtssinne zu verstehen, sondern gerade unverbindlich und freibleibend.



§2.2 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von Eventura für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Eventura behält sich vor, zusätzlich eine Kaution zu erheben, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes zurückgezahlt wird. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu zahlen, sofern dies auf der Rechnung nicht anders vermerkt ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz zu erheben. Durch Verzug entstehende Kosten wie Mahngebühren, Rechtskosten, Inkassokosten usw. hat der Kunde in voller Höhe zusätzlich zu tragen.



§2.3 VORSCHÜSSE

Eventura ist berechtigt, zur Deckung von Aufwendungen Vorschüsse zu verlangen. Eventura ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Kundenauftrages einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber Eventura innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung gestellt.



§2.4 KOSTEN BEI RÜCKTRITT

Tritt der Kunde von einem bereits bestehenden Vertrag zurück, so ist Eventura berechtigt - wenn nicht anders schriftlich vereinbart - nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Miet- und Serviceverträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend angegebenen Sätze.


  1. 20% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 20 Arbeitstage vor Mietbeginn
  2. 50% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn
  3. 70% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn
  4. 90% des Nettomietpreises zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Stornierungen später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn

Teilstornierungen werden pro rata berechnet.


Stornierungen von Fremdmaterial werden mit einer Handlinggebühr von zusätzlich 15% berechnet. Sollte das Fremdmaterial für Eventura nicht kostenfrei storniert werden können, kommen die tatsächlich entstandenen Kosten zzgl. der 15% Handlinggebühr - mindestens jedoch die o.g. Stornierungsgebühren - zur Anrechnung.

§2.5 HONORARKÜRZUNGEN


Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von Eventura ausgeschlossen.


§2.6 GEMA / BEHÖRDEN / VERSICHERUNG / GENEHMIGUNGEN

Der Kunde ist für sämtliche anfallenden Gebühren, Versicherungen, Genehmigungen und Steuern zuständig (z.B. GEMA, Vergnügungssteuer, Veranstalter-Haftpflichtversicherung usw.).



§2.7 VERTRÄGE MIT DRITTEN

Soweit Eventura Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.



§2.8 EIGENTUMSVORBEHALT

Soweit wir Ware verkaufen, bleibt diese Ware Eigentum von Eventura bis alle Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Eventura getilgt sind.



§2.9 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERSCHUTZ

Alle Leistungen von Eventura (z.B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) - auch einzelne Teile daraus - bleiben Eigentum von Eventura. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur einmaligen Nutzung oder zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Eventura darf der Kunde die Leistungen von Eventura nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.



§2.10 LEISTUNGSABWEICHUNGEN VOM VERTRAG

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt Eventura dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Eventura ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.



§2.11 TRANSPORT UND AUFBAU

Die Anlieferung zum und die Abholung von dem durch den Kunde angegebenen Ort erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart. Die Transportkosten können bei Eventura erfragt werden.


Die Transportleistung von Eventura beinhaltet grundsätzlich die Anlieferung bis hinter die erste ebenerdige Tür, eine direkte und störungsfreie Anfahrtsmöglichkeit an den Ab- und Beladeort vorausgesetzt. Ab einem Transportweg, der 10 m zwischen Transportfahrzeug und Abladeort überschreitet, werden zu den Transportkosten zusätzliche Arbeitsstunden in Höhe von 24,50 € pro Stunde pro Mitarbeiter nach Aufwand berechnet. Transportwege müssen so beschaffen sein, dass rollbare Ware durch eine Person barriere-, beschädigungs- und störungsfrei bewegt werden kann. Sollte dies nicht gegeben sein, wird der zusätzliche Aufwand mit 24,50 € pro Stunde pro Mitarbeiter nach Aufwand gesondert berechnet. Die Zufahrt muss für einen LKW (Breite 3,00 m Höhe 4,00 m Länge 20,00 m Gewicht 40 t) gewährleistet sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Kunde Eventura hierüber schriftlich 48 Stunden vor Lieferung informieren. Sollten Eventura diese Informationen nicht zugehen und eine weitere Anfahrt notwendig werden, so trägt der Kunde die Kosten für den zusätzlichen Aufwand. Wartezeiten, die nicht durch Eventura zu vertreten sind, werden mit jeweils 24,50 € pro Stunde pro Mitarbeiter dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollte Ware aufgrund der Transportwege nicht wie vereinbart ausgeliefert werden können, muss der Kunde die vereinbarte Miete in voller Höhe tragen.


§2.12 HANDLING

Auf- und Abbau sowie Verteilen und Einsammeln der Mietgegenstände sind in unserem Angebot nicht enthalten, solange nicht anders vereinbart. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung.



§2.13 ABBILDUNGEN / FOTOS

Abbildungen in Katalogen, Broschüren, Mailings sowie in Internetseiten und Multimediapräsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt besonders für Farbunterschiede, die nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.



§2.14 COPYRIGHT / URHEBERRECHT

Sämtliche Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung, werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhalts oder von Auszügen daraus für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadenersatz geleistet.



§2.15 VERPFLEGUNG MITARBEITER

Mitarbeiter von Eventura müssen ab 6 Arbeitsstunden beim Auf- und Abbau mit einer sättigenden, ausgewogenen Mahlzeit sowie mit nichtalkoholischen Getränken und Kaffee versorgt werden. Bei 12 Arbeitsstunden sind derweil 2 Mahlzeiten zu stellen. Mitarbeiter, die eine Veranstaltung betreuen, nehmen grundsätzlich am Veranstaltungscatering teil, es sei denn, es wird ein gesondertes Crewcatering gestellt. Zugang zu WC-Anlagen ist bei Auf- und Abbauarbeiten jederzeit kundenseits sicherzustellen.



§2.16 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Gericht, in dessen Bezirk Eventura seinen Sitz hat.


§3 Mietmaterial


§3.1 QUALITÄT DES MIETGUTES

Eventura ist verpflichtet, bestelltes Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern. Eventura ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls Eventura - aus welchen Gründen auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.



§3.2 INFORMATIONSMATERIAL

Sämtliche Angaben über Mietgegenstände, die in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art enthalten sind, soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen, sind unverbindlich, soweit die einzelnen Angaben nicht schriftlich durch Eventura bestätigt worden sind. Eventura steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.



§3.3 WEITERGABE AN DRITTE / BEFÖRDERUNG

Eine Vermietung und Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte und/oder das Befördern und Betreiben des Mietgegenstandes außerhalb der BRD ist ohne schriftliche Genehmigung der Firma Eventura untersagt. Für sämtliche Folgeschäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Auflage resultieren, haftet der Kunde in vollem Umfang.



§3.4 MIETZEITRAUM / ÜBERZIEHUNG

Die Miete beginnt an dem Tage, an welchem dem Kunde der Mietgegenstand ausgehändigt worden ist, und endet zu dem Zeitpunkt, der als Rückgabetermin angegeben wurde. Wir behalten uns vor, bei Überziehung dieses Termins Ausfallkosten in Höhe des täglichen Mietpreises zu berechnen und ggf. einen darüber hinausgehenden Schaden zu liquidieren. Auf § 546a BGB wird Bezug genommen. Sind wir gezwungen, die Rückgabe von Mietgegenständen anzumahnen, haben wir das Recht, ab der ersten Mahnung einen Mahnbetrag von jeweils 10 € pro Mahnung zu erheben. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.



§3.5 VERWENDUNGSZWECK & FUNKTIONSPRÜFUNG

Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme oder vor Inbetriebnahme der Mietsache und des Zubehörs von deren einwandfreiem Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme die Geräte vollständig zu erproben. Die Übernahme der Mietsache gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflichtet sich der Kunde, den Mietgegenstand ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sicherstellen können.



§3.6 HAFTUNG FÜR MIETOBJEKTE UND VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Kunde haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegenstandes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht worden ist. Der Kunde tritt etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an Eventura ab. Alle Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Der Kunde haftet für Mietgegenstände in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert für sämtliche Schäden und Verluste sowie hierdurch evtl. entgangene Mieteinnahmen, auch wenn die Schäden nicht von ihm selbst, sondern z.B. von seinen Gästen, Personal, unbekannten Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.

Durch das wirtschaftlich entgeltliche Überlassen des Mietgegenstandes bei Verlust bzw. Nichtrückgabe oder bei Schäden, die den Wiederbeschaffungswert überschreiten, geht der Mietgegenstand in das Eigentum des Mieters über.

Für Transportschäden und entstandene Schäden vor Ort insbesondere durch unsachgemäße Handhabung der Mietsache durch den Kunden übernimmt der Vermieter keine Haftung. Reparatureingriffe des Kunden sind nicht zulässig. Die Haftung für eine Mietsache beginnt, sobald der Mietgegenstand am angegebenen Lieferort zum vereinbarten Zeitpunkt eingetroffen und entladen ist oder die Ware abgeholt und verladen ist - auch wenn der Kunde nicht vor Ort ist oder die Übernahme durch Erfüllungsgehilfen erfolgt. Mietgegenstände gelten als ordnungsgemäß zurückgegeben, sobald diese in den Geschäftsräumen von Eventura gezählt, gereinigt und geprüft wurden und keine Beanstandungen vorliegen. Eventura ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach Rückgabe einer Mietsache den Kunden über etwaige Schäden und Verluste zu informieren.



§3.7 ANZEIGEPFLICHT BEI SCHÄDEN

Der Kunde hat eventuelle Schäden, die die weitere und sofortige Benutzung der Mietsache erschwert oder unmöglich macht, unverzüglich schriftlich zu melden. Transportschäden wie auch alle anderen evtl. Schäden, wie z.B. Kratzer an den Geräten, sind dem Vermieter bei der Rückgabe anzuzeigen.



§3.8 AUSFÄLLE / STROMVERSORGUNG

Für evtl. Ausfälle übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde hat für ausreichende und VDE-gerechte Stromversorgung zu sorgen. Sollte dies nicht sichergestellt sein, behalten wir uns vor, den Mietvertrag aufzulösen und die darin aufgeführten Geräte nicht auszuhändigen bzw. in Betrieb zu nehmen. Die Miete wird in solch einem Fall in vollem Umfang berechnet.



§3.9 ZUSTAND BEI RÜCKGABE

Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn erhalten hat. Für defekt zurückgebrachte Geräte berechnen wir die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert, wenn eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Bei defekten Glühkörpern behalten wir uns vor, den Zeitwert zu berechnen. Bei verschmutzten Mietgegenständen berechnen wir die Reinigung nach Aufwand, solange nichts anderes vereinbart ist.



§3.10 ZELTE

Die angebotenen Preise bei Zelten verstehen sich inklusive Montage und Demontage, ausgenommen hiervon sind Schnellbauzelte z.B. der Serie Tento, Mastertent, Atento usw. Beim Zelt ist ein Niveauausgleich von maximal 15 cm inbegriffen. Ein Niveauausgleich darüber hinaus wird gesondert berechnet. Der Kunde muss beim Aufbau von Zelten sicherstellen, dass der Aufbauplatz für eine Verankerung der Zelte bis zu einer Tiefe von 1 m frei von jeglichen Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Abwasser, Daten- und Telefonleitungen) ist. Ist dies nicht der Fall, muss der entsprechende Leitungsweg vor Aufbaubeginn genau gekennzeichnet werden. Der Aufbauort muss frei von versteckten Kampfmitteln sein. Für etwaige Flurschäden, die beim Auf- und Abbau, durch die Standzeit oder die Fahrzeuge entstehen, kommt Eventura nicht auf. Für Schäden an Zelten durch Sturm, Unwetter oder höhere Gewalt, Vandalismus und andere Ursachen haftet der Kunde in vollem Umfang in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietsache. Des Weiteren haftet der Kunde auch für hieraus entstehende Mietausfälle in voller Höhe.


§4 Haftung & Schadenersatz

§4.1 ERFÜLLUNGSGEHILFEN

Eventura haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.



§4.2 ABWEICHUNG VON ZUSAGEN

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung, wenn er von ihm getroffene Zusagen (z.B. Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtswegen etc.) oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung seitens Eventura erst durch Mehraufwand oder verspätet möglich bzw. gänzlich unmöglich macht.



§4.3 ANMIETUNG MIT PERSONAL

Auch bei der Anmietung von Geräten zusammen mit unserem Personal hat der Kunde unter allen Umstände dafür Sorge zu tragen, dass alles den Umständen nach Mögliche von ihm bzw. von ihm beauftragten Personen unternommen wird, um einen Schaden oder einen Verlust der Geräte zu vermeiden. Es gelten auch hierbei die Haftungsbedingungen aus § 3.6. Unser Personal haftet ausschließlich betriebstechnisch gesehen



§4.4 REKLAMATION

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich nach Leistung durch Eventura schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Eventura der Höhe nach - gleich aus welchem Rechtsgrunde - auf die vereinbarte Miete oder Honorar der mangelhaften Sache beschränkt ist. Ein Schadenersatz ist nur möglich, wenn Eventura die Möglichkeit eingeräumt wird, den Mangel zu beseitigen.



§4.5 HAFTUNG NACH VERTRAGSVEREINBARUNG

Die Haftung von Eventura richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch Eventura.



§4.6 SCHÄDEN DURCH DEN MIETGEGENSTAND

Für durch unsere Geräte entstandene Schäden können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn diese auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind.



§4.7 SCHÄDEN BEIM VERLADEN

Eventura übernimmt keine Haftung für jegliche Art von Schäden, die beim Beladen oder Entladen auf den Betriebsstandorten von Eventura entstehen. Der Kunde trägt das Risiko von Schäden, wenn er Hilfe von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Eventura beim Be- und Entladen eines eigenen Fahrzeugs in Anspruch nimmt. Auch übernimmt er die Haftung bei unsachgemäßer Beladung des eigenen Fahrzeugs. Eventura ist berechtigt, die Herausgabe von Ware zu verweigern, wenn ein Kunde einen ordnungsgemäßen Transport mit dem eigenen Fahrzeug nicht gewährleisten kann. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Mietminderung der gemieteten Sache.


Mit Erscheinen dieser AGBs verlieren alle vorherigen Fassungen ihre Gültigkeit. Es gilt für mit Eventura abgeschlossene Verträge deutsches Recht.

eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH | AGB | General Terms and Conditions

ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Deutsch und Englisch | Business and Consumers
eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH
Am Pannofen 59 | 47608 Geldern
Geschäftsführer Stephan Hermsen
Amtsgericht Kleve | HRB 18838
USt-IdNr. DE 361 611 650
Hinweis zur Anwendung und Sprache: Teil A gilt für gewerbliche Kunden, Teil B für Verbraucher. Part C is the English version for business customers, and Part D is the English version for consumers. Die deutschen und englischen Fassungen bilden ein gemeinsames Dokument. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Entwurfsstand: 1. September 2026

Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

Dieser Teil gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang

§ 3 Preise, Zahlung, Vorschüsse und Sicherheiten

§ 4 Stornierung durch den Kunden

§ 5 Genehmigungen, Gebühren, Versicherungen und Verträge mit Dritten

§ 6 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

§ 7 Lieferung, Transport, Zugang und Handling

§ 8 Mietzeit und verspätete Rückgabe

§ 9 Gebrauch, Weitergabe und Pflichten des Kunden

§ 10 Zustand, Mängel und Leistungsabweichungen

§ 11 Obhut, Verlust, Beschädigung und Versicherung

§ 12 Rückgabe, Prüfung und Reinigung

§ 13 Besondere Bestimmungen für Zelte

§ 14 Haftung von Eventura

§ 15 Mitwirkungspflichten und Personal

§ 16 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 17 Schlussbestimmungen

Teil B: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

§ 3 Preise, Zahlung, Kaution und Vorauszahlung

§ 4 Widerrufsrecht

§ 5 Stornierung außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts

§ 6 Lieferung, Transport, Zugang und Annahme

§ 7 Mietzeit und verspätete Rückgabe

§ 8 Gebrauch und Pflichten des Kunden

§ 9 Zustand, Mängel und Ersatzprodukte

§ 10 Obhut, Verlust und Beschädigung

§ 11 Rückgabe, Prüfung und Reinigung

§ 12 Kaufverträge und Eigentumsvorbehalt

§ 13 Besondere Bestimmungen für Zelte

§ 14 Haftung von Eventura

§ 15 Höhere Gewalt

§ 16 Verbraucherschlichtung

Eventura ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Rechtswahl, Schlussbestimmungen und Sprachfassung

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur, wenn für den konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Sie gilt insbesondere nicht, wenn eine gesetzliche Ausnahme eingreift, etwa bei bestimmten Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum gebucht werden.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Bei einem Kaufvertrag über Waren beginnt die Frist grundsätzlich an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben. Bei mehreren Waren oder Teilsendungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum jeweiligen Fristbeginn. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH, Am Pannofen 59, 47608 Geldern, Telefon +49 2831 976660, E-Mail info@eventura.net, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, ausgenommen zusätzliche Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Bei Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzugeben oder zu übersenden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren tragen Sie, wenn Sie hierüber vor Vertragsschluss informiert wurden. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, werden die voraussichtlichen Rücksendekosten vor Vertragsschluss gesondert angegeben. Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass eine Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, zahlen Sie uns einen angemessenen Betrag für den Anteil der bis zu Ihrem Widerruf bereits erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wertersatzanspruch erfüllt sind.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns
zurücksenden:
eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH
Am Pannofen 59
47608 Geldern
E-Mail: info@eventura.net
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am beziehungsweise erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:

Part C: General Terms and Conditions for Business Customers

Section 1 Scope and Contracting Party

Section 2 Offers, Conclusion of Contract and Scope of Services

Section 3 Prices, Payment, Advance Payments and Security

Section 4 Cancellation by the Customer

Section 5 Permits, Fees, Insurance and Contracts with Third Parties

Section 6 Retention of Title and Rights of Use

Section 7 Delivery, Transport, Access and Handling

Section 8 Rental Period and Late Return

Section 9 Use, Transfer and Customer Obligations

Section 10 Condition, Defects and Changes to Services

Section 11 Custody, Loss, Damage and Insurance

Section 12 Return, Inspection and Cleaning

Section 13 Special Provisions for Tents

Section 14 Eventura's Liability

Section 15 Cooperation Obligations and Personnel

Section 16 Choice of Law, Place of Performance and Jurisdiction

Section 17 Final Provisions and Language Priority

Part D: General Terms and Conditions for Consumers

Section 1 Scope and Contracting Party

Section 2 Offers and Conclusion of Contract

Section 3 Prices, Payment, Deposit and Advance Payment

Section 4 Right of Withdrawal

Section 5 Cancellation Outside the Statutory Right of Withdrawal

Section 6 Delivery, Transport, Access and Acceptance

Section 7 Rental Period and Late Return

Section 8 Use and Customer Obligations

Section 9 Condition, Defects and Replacement Products

Section 10 Custody, Loss and Damage

Section 11 Return, Inspection and Cleaning

Section 12 Purchase Contracts and Retention of Title

Section 13 Special Provisions for Tents

Section 14 Eventura's Liability

Section 15 Force Majeure

Section 16 Consumer Dispute Resolution

Eventura is neither willing nor obliged to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration body.

Section 17 Choice of Law, Final Provisions and Language Priority

Withdrawal Instructions for Consumers

The following withdrawal instructions apply only if a statutory right of withdrawal exists for the specific contract. In particular, they do not apply if a statutory exception applies, for example to certain services relating to leisure activities that are booked for a specific date or period.

Right of Withdrawal

You have the right to withdraw from this contract within fourteen days without giving any reason. The withdrawal period is fourteen days from the day the contract is concluded. For a contract for the purchase of goods, the period generally begins on the day on which you or a third party designated by you, other than the carrier, takes possession of the goods. The statutory rules governing the commencement of the period apply where several goods or partial shipments are involved. To exercise your right of withdrawal, you must inform us, eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH, Am Pannofen 59, 47608 Geldern, Germany, telephone +49 2831 976660, email info@eventura.net, of your decision to withdraw from this contract by an unequivocal statement, for example a letter sent by post or an email. You may use the model withdrawal form provided below, but this is not mandatory. To meet the withdrawal deadline, it is sufficient for you to send your communication concerning the exercise of the right of withdrawal before the withdrawal period has expired.

Effects of Withdrawal

If you withdraw from this contract, we shall reimburse all payments received from you, including delivery costs, except for additional costs resulting from your choice of a type of delivery other than the least expensive standard delivery offered by us, without undue delay and no later than fourteen days from the day on which we receive your notice of withdrawal. We shall make the reimbursement using the same means of payment as you used for the original transaction unless expressly agreed otherwise. You will not incur any fees as a result of the reimbursement. For goods, we may withhold reimbursement until we have received the goods back or you have provided evidence that you have returned the goods, whichever is earlier. You must return or hand over the goods to us without undue delay and no later than fourteen days from the day on which you inform us of your withdrawal. You shall bear the direct cost of returning goods that can be sent by parcel post if you were informed of this before the contract was concluded. For goods which, by their nature, cannot normally be returned by post, the estimated return costs shall be stated separately before the contract is concluded. You are liable for any diminished value of the goods only where that diminished value results from handling beyond what is necessary to establish the nature, characteristics and functioning of the goods. If you requested that services begin during the withdrawal period, you shall pay us a reasonable amount for the proportion of services already provided up to the time of withdrawal, provided that the statutory conditions for such compensation are met.

Model Withdrawal Form

If you wish to withdraw from the contract, you may complete and return this form to:
eventura - Die Veranstaltungsprofis! GmbH
Am Pannofen 59
47608 Geldern
Germany
Email: info@eventura.net
I hereby give notice that I withdraw from the contract concluded by me for the purchase of the
following goods or the provision of the following service:
Ordered on or received on:
Name of consumer:
Address of consumer:
Date:
Signature of consumer, only if this form is submitted on paper: